Freistellungsbescheinigung

 

Die Kabelbau Laubach GmbH ist im Besitz einer gültigen Freistellungsbescheinigung gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das bedeutet, dass wir als Auftragnehmer von der Pflicht befreit sind, einen Steuerabzug für Bauleistungen zu leisten. Für unsere Auftraggeber bietet dies den Vorteil, dass sie sicher sein können, dass wir unsere steuerlichen Pflichten erfüllen.

Die Bescheinigung bestätigt unsere zuverlässige Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen und ermöglicht unseren Auftraggebern, uns ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu beauftragen. Die Freistellungsbescheinigung ist daher ein wichtiger Bestandteil unserer Geschäftsunterlagen und unterstreicht unser Engagement für Transparenz und Compliance im Geschäftsverkehr.

Wir stellen unsere aktuelle Freistellungsbescheinigung auf dieser Seite zum Download bereit. Sie können diese Bescheinigung verwenden, um unsere Befreiung von bestimmten Steuerabzügen zu bestätigen. Klicken Sie bitte auf den unten stehenden Button, um den Download zu starten.